ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Berechnungsgrundlagen
Die Tarife richten sich nach dem Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden Textes.
Eine Normzeile umfasst 50 Anschläge. Die Zeichenzählung erfolgt automatisch über PC (Microsoft). Das automatisch festgestellte Zeichentotal wird durch 50 dividiert (= Anzahl Zeilen).
Achtung: Unsere Preise sind inkl. Leerschläge kalkuliert. Einige Winword-Versionen zählen diese Leerschläge nicht mehr mit. Wir zählen deshalb bei diesen Versionen bei der Zeichenzählung die Anzahl Wörter mit hinzu, davon ausgehend, dass pro Wort mindestens 1 Leerschlag entsteht.

Handschriftliche Vorlagen können einem (zu vereinbarenden) Zuschlag unterliegen, sofern sie sich verlangsamend auf die Uebersetzung auswirken und/oder infolge Unleserlichkeit Rückfragen erforderlich machen. Dasselbe gilt für Eilaufträge; hier erfolgt der Zuschlag in Abhängigkeit von Textvolumen und Eiligkeit.

Nebenkosten wie Telefongebühren, Posttaxen, Expressporti, Telefax-, Modem- und E-Mail-Uebermittlungsspesen werden weiterbelastet. Persönliche Zustellungen werden ebenfalls nach Aufwand (Kilometer Fr. --.60, Stunde Fr. 80.--) verrechnet.

Auftragserteilung
Angebote, die den Gesamtbetrag ausweisen, gelten als Richtofferten. Ein offerierter Zeilenpreis ist nur dann verbindlich, wenn das Manuskript für die Offerterstellung eingesehen werden kann. Die Fakturierung erfolgt in jedem Fall nach der effektiven Zeilenzahl in der Zielsprache. Abweichungen vom schriftlich und verbindlich offerierten Totalbetrag sind auf max. 15 % beschränkt. Mit der Uebermittlung der Manuskripte gilt der Auftrag in der Regel als erteilt, sofern diese nicht vorgängig für eine Offertstellung benötigt werden. Mit der Erteilung des Auftrages gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der transcor S. Aeschlimann als akzeptiert.

Lieferung
Sofern nicht anderes vereinbart wird, erfolgt die Ablieferung der übersetzten Texte als Laserausdruck auf neutralem Papier oder dem Geschäftspapier der transcor S. Aeschlimann oder - den neueren Kommunikationswegen angepasst - natürlich per E-Mail. Pro E-Mail Uebermittlung werden Fr. 5.-- in Rechnung gestellt.
Vereinbarte Liefertermine werden soweit als möglich eingehalten. Infolge verspäteter Post- zustellungen, unvollständiger Fax-, Modem- oder E-Mail-Uebermittlung, Erkrankungen der Uebersetzer sowie höherer Gewalt, etc. kann keine Haftung übernommen werden. Beanstandungen sind nur innert 10 Tagen nach Ablieferung möglich. In begründeten Fällen wird Realersatz geleistet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

Zahlungsbedingungen
10 Tage nach Fakturadatum, netto.
Je nach Auftragsvolumen können Rabatte bzw. Jahresboni gewährt werden. In der Regel werden sie ab einem Umsatztotal ab FR. 10'000.-- auf dem Zeilentarif gewährt, sofern aufgrund des Auftragsvolumens nicht bereits ein Spezialpreis vereinbart wurde. (Kein Bonus auf dem Stundenhonorar oder dem Mindesttarif).

Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort: Burgdorf

Aenderungen der Tarife und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.

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